Letzte Aktionen
Anschreiben Bürgermeister-20-05-18
Über das Firmengeflecht des Investors und die Nachteile für die BürgerInnen
MOZ Bericht vom 03.07.2018.pdf
Landesentwicklungsplan 2007
Was sagen Einwohner von Heidemühle?
Anschreiben Bürgermeister-21-04-18
Anschreiben Bürgermeister-06-05-18
Anschreiben Bürgermeister-20-05-18
3. Update!
Am 10. September 2018 fand in der Berliner Urania eine Diskussionsveranstaltung des "Tagesspiegel" unter dem Thema "Metropolenraum Berlin-Brandenburg" statt, in der es im Wesentlichen um die Frage der fortschreitenden Zersiedelung des Berliner Umlandes ging. Intensiv wurde über den neuen Landesentwicklungsplan 2019 diskutiert, der schon im Entwurf vorliegt und weitere wesentliche Verschärfungen zum Schutz gegen Zersiedelung im Außenbereich vorsieht. Den Entwurf finden Sie hier als PDF: Landesentwicklungsplan (LEP) 2019. Die nach unserer Auffassung für das Bauvorhaben Heidemühle wesentlichen Aussagen sind gelb markiert.
Bei der Veranstaltung in der Urania saß Bürgermeister Knobbe mit auf dem Podium und sprach sich dort explizit gegen die weitere Zersiedelung und insbesondere für eine planerische Sicherung des Freiraumverbundes aus. Allerdings ließ er seinen öffentlichen Bekundungen bei der Wohnbauplanung Heidemühle keine Taten folgen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. September 2018 wurde über vorgelegte Planungsvarianten der NOLA Entwicklungsgesellschaft mbH nicht beschlossen. Selbst der Bürgermeister Knobbe war zwischenzeitlich von diesem Investor wegen seiner fehlenden Bonität abgerückt, hat dann aber aus unerfindlichen Gründen eine Kehrtwende vollzogen und steht nun wieder hinter ihm.
Die veröffentliche Bilanz der NOLA Entwicklungsgesellschaft mbH für das Jahr 2017 weist zwar einen Jahresüberschuss aus, lässt aber keinerlei Geschäftstätigkeit im Baubereich erkennen. Entsprechend Ihren eigenen Erklärungen in der Gemeindevertretung betreibt die NOLA Entwicklungsgesellschaft mbH lediglich Handel mit Grundstücken, also Spekulation. Ob die Gemeinde mit dieser dubiosen Gesellschaft weiterhin eine Planungspartnerschaft betreiben will, steht derzeit in der Sternen.
Wie Sie hier sehen, haben wir zur besseren Bündelung unserer Kräfte inzwischen eine Bürgerinitiative gegründet, deren Satzung Sie ebenfalls in den Anhängen – Satzung BI - finden.
Wie geht es weiter?
Es ist derzeit nicht absehbar, ob es der NOLA Entwicklungsgesellschaft mbH weiterhin gelingt, trotz der mittlerweile offensichtlichen Tatsache, dass das Ziel ihrer Aktivitäten ausschließlich der spekulative Grundstückshandel ist, die Mitglieder der Gemeindevertretung von ihrer Bebauungsplanung zu überzeugen.
Der weitere Fortgang hängt deshalb zur Zeit in der Schwebe.
Was werden die nächsten Aktionen der Einwohner von Heidemühle sein?
Wir werden über die Petition auf change.org und über Posteinwürfe die Einwohner aller umliegenden Siedlungsgebiete weiter informieren und - wo es geht - für den Wiederstand gegen diese Bebauung mobilisieren.
Über 1.700 Bürger haben sich schon gegen die weitere Bebauung ausgesprochen und die Petition unterschrieben!
Wir werden diesen Bürgern – wenn es soweit ist - dabei behilflich sein, bei der Gemeinde Hoppegarten Einwendungen gegen den Bebauungsplan zu erheben. Für die Einwendungen geben wir Anleitungen und Hilfestellungen auf dieser Internetseite.
Bleiben Sie mit uns dran an der Sache, unterstützen Sie uns weiter und informieren Sie sich regelmäßig über diese Internetseite.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
2. Update!
26.06.2018:
Aufgrund des durch unsere Petition entstandenen Druckes der Öffentlichkeit hat die Gemeindeverwaltung die Beschlussvorlage des Bürgermeisters vom 03.05.2018 in einer neuen Beschlussvorlage vom 13.06.2018 wie folgt reduziert:
Statt der ursprünglich geplanten 58 Einzel- oder Doppelhäusern mit bis zu 320 m² Wohnfläche sollen nun 48 Einzel- oder Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und bis zu 300 m² Wohnfläche auf 800 m² großen Grundstücken entstehen. Die Beschlussvorlage vom 13.06.2018 ist als PDF beigefügt.
Diese Reduktion ist ein wichtiger Teilerfolg unserer Petition und bringt immerhin eine Reduktion der möglichen Anzahl an Neubürgern von über 800 auf ca. 430 mit sich, ist aber immer noch zerstörerisch für das ländliche Ortsbild von Heidemühle und das angrenzende Naturschutzgebiet.
Wir Anwohner von Heidemühle haben deshalb für die entscheidende Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Juli 2018 um 18 Uhr im Gemeindehaus Hoppegarten
einen Beschlussantrag eingebracht, der nach unserer Einschätzung die Einwirkungen einer Wohnbebauung auf das Ortsbild Heidemühle und die umschließenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht wesentlich mehr beeinträchtigt, als die auf dem LPG-Gelände zur Zeit vorhandenen Gewerbebetriebe. Die Erhaltung der historischen Ställe der LPG oder eine komplette Renaturierung des Geländes wären zwar wünschenswert, finden aber nach unserer Erkenntnis keine Mehrheit in den demokratischen Gremien der Gemeinde Hoppegarten.
Der von uns unterstützte Antrag lautet deshalb:
Beschlussvorschlag zur Änderung der Beschlussvorlage des Bürgermeisters DS 330/2018/14-19
Reduzierte Bebauung Heidemühle:
Die Gemeindevertretung Hoppegarten beauftragt den Bürgermeister, den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan "Wohnpark am Erpetal" (Drucksache 326/2018/14-19), unter Beachtung folgender Parameter planerisch bearbeiten zu lassen (geänderter Lageplan):
1. Wohneinheiten
Im gesamten Plangebiet sollen nicht mehr als 23 Wohneinheiten in Einzelhäusern errichtet werden. Die Errichtung von Doppelhäusern oder ein mehrgeschossiger Wohnungsbau ist auszuschließen.
2. Ortsbild
Insgesamt soll eine gelockerte Baustruktur in Anlehnung an die bereits bebauten Bereiche im bestehenden Ortsteil Heidemühle geplant werden mit einer Vielfalt an unterschiedlichen Gebäudetypen. Maximal sind zwei Geschosse möglich, wobei das Obergeschoss als Dachgeschoss mit Satteldach, Zeltdach oder Walmdach auszubilden ist. Eine strenge Ordnung ist nicht gewollt, damit sich die neue Siedlung harmonisch in den bestehenden Ortsteil Heidemühle und die umgebenden Naturschutz- und Landschaftsschutzflächen integriert.
3. Bebauungsdichte
Es soll eine Grundflächenzahl festgesetzt werden, die GRZ 0,15 nicht überschreitet. Die späteren Baugrundstücke sollen nicht kleiner als 1.000 qm werden. An den Rändern zu den Grün- und Waldflächen sowie zu der Zufahrtsstraße "Heidemühle" sollen Grünflächen wie in der als Anlage beigefügten Planungsvorlage entstehen, um einen Übergang zum jeweiligen Natur- oder Landschaftsschutzgebiet zu bilden. Die gesamte für Wohnungsbau vorgesehene Grundstücksfläche, die später parzelliert wird, soll einschließlich internen Straßen und Wegen max. 31.000 qm betragen.
Die Möglichkeit einer späteren Teilung der Grundstücke zum Zwecke einer weiteren Bebauung (Wohngebäude in 2. Reihe) ist auszuschließen.
Jedes Haus soll maximal eine Wohnung beinhalten. Die Möglichkeit einer Unterteilung von Wohnungen in zwei oder mehrere Wohnungen ist auszuschließen.
Die nicht bebaute Geltungsbereichsfläche soll für Ausgleichsflächen und Grünflächen verbleiben, davon ca. 12.000 - 14.000 qm als Sammelausgleichsfläche für den Ausgleich von Eingriffen aus anderen B-Plänen oder von anderen Vorhaben wie Straßen u.ä.
4. Bauablauf, Erschließung
Die bauliche Entwicklung des Gebietes kann ab Jahresbeginn 2019 erfolgen.
Die Zufahrt zum Siedlungsgebiet erfolgt ausschließlich über die Zufahrtsstraße "Heidemühler Weg". Um den zusätzlichen Verkehr auf der Zufahrtsstraße "Heidemühler Weg" aufzunehmen, ist die Zufahrtsstraße "Heidemühler Weg" an der Ostseite des Baugebietes ab der Zufahrt zum Baugebiet und an der Südseite die Straße "Heidemühle" ab Einmündung der Straße "An der Trainierbahn" für den Durchgangsverkehr zu sperren und nur für Anlieger sowie für Forst-, Land- und Wasserwirtschaft freizugeben.
Begründung:
Durch die Vergrößerung der zulässigen Baugrundstücke von 800 auf 1.000 m² und die Reduzierung der Bebaubarkeit auf GRZ 0,15 wird es möglich, eine Reduzierung der möglichen Einwohnerzahl des neuen Wohngebietes zu erreichen und damit die Einwirkungen auf die umgebende Naturlandschaft so gering zu halten, dass eine Umweltverträglichkeit im Sinne des Flächennutzungsplans und des Landesentwicklungsplans noch bejaht werden kann. Im Einzelnen ergeben sich folgende Reduktionen gegenüber der Beschlussvorlage DS 330/2018/14-19:
1. Zwei Vollgeschosse bedeuten bei einer GRZ von 0,2 auf einem 800 m² großen Grundstück ca. 300 m² Wohnfläche pro Grundstück zuzüglich Keller von 100 m², der bei entsprechender Bauweise als Souterrain genutzt werden kann. Diese Nutzungsgröße ist nicht angestrebt und deshalb durch Senkung der GRZ auf 0,15 auszuschließen.
2. Die anzunehmende max. Zahl der Neueinwohner, die das Naturschutzgebiet Erpetal als Anlieger nutzen, geht auf unter 100 zurück;
3. Die anzunehmende max. Zahl der neuen Hunde, die das Naturschutzgebiet Erpetal belasten, geht auf unter 50 zurück;
4. Die anzunehmende max. Zahl der neuen KfZ geht auf unter 50 zurück;
5. Durch Schließung der Zufahrtsstraßen "Heidemühler Weg" und "Heidemühle" für den Durchgangs- und Besucherverkehr wird die Zufahrtsstraße "Heidemühler Weg" um ca. 150 Zu- und Abfahrten von Spaziergängern und Joggern pro Tag entlastet. Eine Erweiterung der Zufahrtsstraße "Heidemühler Weg" auf 2 Fahrspuren und die Entfernung des vorhandenen stark genutzten Reitweges sind deshalb nicht mehr notwendig; die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Köpenicker Allee kann entfallen;
6. Durch Grünabschirmung des künftigen Baufeldes von der Zufahrtsstraße "Heidemühler Weg" und zur "Trainierbahn" hin wird die Beeinträchtigung des ländlichen Charakters des Ortsbildes von "Heidemühle" auf ein noch verträgliches Maß reduziert;
7. Bestehende Erschließungsanlagen des Baufeldes können weitestgehend ohne Erweiterung genutzt werden;
8. Bestehende Infrastruktur (Kita, Schulen, med. Einrichtungen) können die Neuzugänge ohne Neubauten aufnehmen;
9. Der für den Reiterhof Piehl in der Grunowstraße unverzichtbare Reitweg entlang der Zufahrtsstraße "Heidemühle" kann erhalten werden.
Sollte dieser Beschluss gefasst werden, gelingt es uns, die ursprünglichen Bebauungspläne auf ein noch annehmbares Maß zu reduzieren. Sollte die Gemeinde den Beschlussvorschlag ablehnen und ihre bisherige Planung weiter verfolgen, werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln weiter gegen den Bebauungsplan kämpfen.
Bitte unterstützt uns in der bis zum 02. Juli verbleibenden Woche weiter kräftig!
Wichtig: Zahlreiches persönliches Erscheinen zur GV-Sitzung am 02. Juli kann Wunder wirken!
Klaus Reinhardt
Heidemühle 14
Wichtiges Update!
In ihrer Ausgabe vom 5.06.2018 berichtet die Märkische Oderzeitung
- siehe PDF-Dokument zum Download -,
dass der Investor NOLA GmbH sein Bauvorhaben bereits erheblich reduziert hat.
In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Hoppegarten wurden dazu von uns u.a. folgende Fragen gestellt:
1. Entspricht das vom Investor laut dem Bericht der MOZ vom 05.06.2018 geäußerte Ziel einer Bebauung für
ca. 140 Neueinwohner auf 40 bis 45 Grundstücken dem Planungsstand der Gemeinde Hoppegarten?
2. Entspricht die vom Investor laut dem Bericht der MOZ vom 05.06.2018 beabsichtigte Bauhöhe von
2 Geschossen ohne Dachausbau dem Planungsstand der Gemeinde Hoppegarten?
3. Entspricht die vom Investor laut dem Bericht der MOZ vom 05.06.2018 geäußerte Vorgabe statt der
bisherigen 39.500 m² nur 35.000 m² Gesamtfläche zu bebauen und eine Ausgleichsfläche von 12.000
bis 14.000 m² statt der bisher vorgesehenen 8.000 m² zu schaffen dem Planungsstand der Gemeinde
Hoppegarten?
Der Bürgermeister erklärte, dass er die Beschlussvorlage vom 03.05.2018 - Auftragsbeschluss - entsprechend anpassen wolle. Es wurde dem entsprechend kein Beschluss des Hauptausschusses gefasst.
Dies ist ein schöner erster Teilerfolg unserer Arbeit und insbesondere unserer Petition bei change.org.
Die wichtige Gemeinderatssitzung, die über den Auftragsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entscheidet, findet am 02. Juli 2018 um 18 Uhr im Gemeindesaal, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Bitte erscheint zahlreich und unterstützt die
Petition !
Impressum Datenschutzerklärung